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Konditionen 

Die Kosten orientieren sich an der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen). Sie sind zudem abhängig vom Setting (Einzel, Paar- oder Mehrpersonensetting) und dem zeitlichen Umfang.
 

Bei Interesse schicken Sie mir am besten eine Mail mit einer Überschrift zu Ihrem Anliegen, Ihrer Telefonnummer, der Info ob Sie Selbstzahler*in oder privatversichert sind und der Angabe, wann Sie Zeit für ein Kennenlerngespräch haben. Dann schicke ich Ihnen die Praxisrahmenbedingungen zu und auch einen ersten Terminvorschlag.

 

Beachten Sie bitte: Die Kosten für die psychologische Psychotherapie für Erwachsene kann oftmals von den privaten Versicherungen übernommen werden. Fragen Sie hier bitte selbstständig nach in welchem Umfang dies bei Ihrem Vertrag möglich ist. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten i.d.R. nicht. 

Zu den Vorteilen des Selbstzahler-Prinzips 

Sie können zeitnah beginnen und Wartezeiten überbrücken

Die Wartezeit für einen Therapieplatz bei einem niedergelassen Psychotherapeuten beträgt oft mehrere Monate. Auch bei den Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Familien, wie auch bei der Ehe- und Lebensberatungsstelle beträgt die Wartezeit oftmals mehrere Monate. Dabei ist die zeitnahe Aufnahme einer Therapie oder Beratung ein wesentlicher Faktor für eine schnelle und nachhaltige Verbesserung der Problematik. 

 

Einige meiner Klient*innen nutzen die Beratung/Therapie bei mir, um längere Wartezeiten zu überbrücken. Bei Bedarf kooperiere ich mit Psychotherapeut*innen mit Kassensitz.

 

Sie hinterlassen keine Datenspuren

Läuft eine Psychotherapie über die Krankenkasse, wird die Diagnose in den Akten festgehalten. Ein späterer Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung oder der Abschluss bestimmter Versicherungen (z. Bps. Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) kann dadurch erschwert bzw. verunmöglicht werden. Lehrer*innen vor der Beamtung (auch schon im Studium) sollten keine krankenkassenfinanzierte Therapie aktenkundig werden lassen, da es ansonsten später Probleme mit der Verbeamtung geben kann. 

 

Individuell abgestimmte Sitzungszahl

Bei einer selbst finanzierten Therapie bzw. Beratung entscheiden Sie selbst, wie häufig und wie lange Sie Termine wahrnehmen wollen.

 

Die Therapie- bzw. Beratungskosten können Sie ab einer bestimmten Höhe als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen.

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